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Alvensleben ist der Name eines niederdeutschen Adelsgeschlecht , dessen ältester bekannter Vertreter Wichard 1163, 1175, 1185 und 1187 als Ministerialer des Bistums Halberstadt in den Urkunden erscheint und sich spätestens seit 1175 nach der bischöflich-halberstädtischen Burg Alvensleben (heute Veltheimsburg) bei Haldensleben benannte, so dass anzunehmen ist, dass er dort als Burgvogt eingesetzt war.

Geschichte:
Die gesicherte Stammreihe des Geschlechtes beginnt mit Gebhard von Alvensleben, urkundlich 1190–1216, der vermutlich Wichards Sohn war. Er erscheint 1195 als Stadtpräfekt von Halberstadt und ab 1202 bis 1216 als Truchsess des Bischofs von Halberstadt, ein in der Familie erbliches Amt. Durch den Erwerb der Burg Erxleben um 1270/1282 und der Burg Kalbe um 1324 sowie der zeitweisen Besitzung der Burg Calvörde um 1396 stieg die Familie in den schlossgesessenen Adel der Mark Brandenburg auf.

Friedrich von Alvensleben (um 1265 bis 1313) war der letzte Ordensmeister des Templerordens in Alemannien und Slawien. Seine beiden älteren Brüder Gebhard IV. (urk. 1299) und Albrecht I. (urk. 1304–1334) waren die Stammväter der Weißen bzw. Schwarzen Linie. Eine weitere, die rote Linie, stirbt 1553 aus. Die schwarze erfuhr die größte Ausdehnung und teilte sich in zahlreiche Zweige. Ihr Lehens- und Pfandbesitz lag nicht nur im Hochstift Halberstadt, sondern auch im Erzstift Magdeburg, in der Mark Brandenburg und im Herzogtum Braunschweig. Mit Busso VIII. († 1493) und Busso X. (1468–1548) stellte die Familie zwei Bischöfe von Havelberg. Gebhard XIV., Herr auf Gardelegen und Landeshauptmann der Altmark (erwähnt 1393–1425), gehörte zur Adelsopposition gegen den neuen brandenburgischen Markgrafen Friedrich VI. von Hohenzollern.

Die von Alvensleben gehörten im 14. und 15. Jahrhundert, zusammen mit den Bartensleben, Bismarck, Jagow, von  dem Knesebeck, Platen, Schenck (von Flechtingen und Dönstedt) sowie von der Schulenburg zu den acht schlossgesessenen Geschlechtern der Altmark, die unmittelbar dem Landeshauptmann unterstanden. Die Familie stellte zahlreiche Amts- und Landeshauptmänner in der Altmark sowie eine Reihe von Generälen, Ministern, Diplomaten, Domherren und auch einige Künstler und Wissenschaftler.

Die Familie besaß seit etwa 1200 bis zum Erlöschen der Truchsesslinie 1369 das Amt eines Erbtruchsessen des Hochstifts bzw. ab 1648 Fürstentums Halberstadt. Am 16. Oktober 1840 erneuerte König Friedrich Wilhelm IV. von Preußen dieses Amt und verlieh es an Graf Albrecht von Alvensleben (1794–1858) – gebunden an den Besitz von Erxleben II. Außerdem hatte die Familie von 1854 bis 1918 das Präsentationsrecht zum Preußischen Herrenhaus. Johann Ernst von Alvensleben-Erxleben II wurde 1798 in den Grafenstand erhoben und der preußische Premierminister Philipp Karl von Alvensleben im Jahre 1800; der Sohn des Ersteren, Albrecht, starb 1858 kinderlos, Letzterer hatte keine weiteren Nachkommen. Mit Ferdinand von Alvensleben wurde ab 1840 auch der jeweilige Fideikommissherr auf Schloss Erxleben I und Eimersleben in den primogenen preußischen Grafenstand erhoben, mit Albrecht von Alvensleben-Schönborn 1888 auch die Erbenlinie auf Erxleben II und Ostrometzko sowie mit Werner von Alvensleben 1901 der Zweig auf Schloss Neugattersleben.

 

 

 

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